KUBIG FEUERWEHR­PLÄNE

Feuerwehrpläne
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Für Sie im Einsatz

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Seit 01.01.2016 besteht laut Bauordnung § 44 in Niedersachsen die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern. Der Gesetzgeber schreibt auch vor, dass Rauchmelder nach ca. 10 Jahren gewechselt werden müssen. Diese Austauschfrist steht auf der Innenseite des Rauchmelders. Wie viele Rauchmelder und Wo müssen diese installiert werden? Nach den Vorgaben müssen Rauchmelder in allen Fluren über den der Fluchtweg verläuft, jedes Schlafzimmer und allen Kinderzimmern an der Decke angebracht werden.

Wer ist für die Installation verantwortlich?

Der Eigentümer ist verpflichtet für den Einbau in den eigenen vier Wänden. Bei Miethäusern bzw. Mietwohnungen, ist der Vermieter für die Installation verantwortlich. Laut Gesetz ist "für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft " jedoch der Mieter verantwortlich. Beim Kauf von Rauchmeldern gibt es einiges zu beachten:

  • Achten Sie auf die DIN Zulassung (DIN 14604) und das VdS Zeichen
  • Kaufen Sie sich Rauchmelder mit langlebigen Batterien – es gibt sogar Rauchmelder, wo kein Batteriewechsel mehr notwendig ist. Noch besser ist es, wenn Sie sich an den Brandschutzfachmann Ihres Vertrauens wenden, der Ihnen bei diesen Fragen zur Seite steht.

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