Sektionaltore / Schnelllauftore
Tore und Türen im gewerblichen Bereich müssen nach der neuen Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 kraftbetätigte Türen und Toren (früher BGR 232) vor der ersten Inbetriebnahme von befähigten Personen ( bP )geprüft werden. Anschließend ist mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchzuführen. Diese jährliche Prüfung schützt nicht nur vor teuren Regressforderungen im Schadensfall, durch die regelmäßige Prüfung und Wartung wird die Betriebssicherheit erhöht und die Lebensdauer verlängert. Die Fachkräfte erkennen frühzeitig Mängel und Verschleiß und reparieren bzw. ersetzen, bevor große Schäden entstehen
Um beim Kunden den besten Kundendienst durchführen zu können, werden in regelmäßigen und vorgegebenen Abständen beim TÜV Nord in Hamburg, Schulungen und Seminare besucht