Erstellung von Flucht und Rettungsplänen nach ISO 23601
Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich Personen dauernd oder vorübergehend aufhalten, die nicht ortskundig sind, also z.B. in Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Hotels, Kaufhäusern, Verwaltungsgebäuden oder sonstigen Anlagen, in denen längere Wege ins Freie zurückzulegen sind. An Flucht- und Rettungspläne sind nach DIN 4844-3 (Ausgabe 09/2003) / ISO 23601 folgende Anforderungen zu stellen:
- Die Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungswegen bei Ausfall der Stromversorgung ist durch Verwendung lang nachleuchtender Materialien (DIN 67510-4) oder Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung (DIN EN 1838) sicherzustellen.
- Flucht- und Rettungspläne sind in den Formaten nach DIN EN ISO 23601 in der Mindestgröße von Format DIN A3 auszuführen. Das Format DIN A4 darf für zusätzliche Flucht- und Rettungspläne angewendet werden, z.B. in Hotelräumen, Büros usw.
- Die Schriftgrößen für die verschiedenen Formate der Flucht- und Rettungspläne sind in DIN 4844-3 festgelegt.
- Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich sein und dem aktuellen Stand entsprechen.
- Die Rettungs- und Brandschutzzeichen in Flucht- und Rettungsplänen müssen den Vorgaben der BGV A8 und DIN 4844-2 und ISO 7010 entsprechen.
- Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und für das Verhalten bei Unfällen können in Flucht- und Rettungspläne integriert werden.
- Die in den Flucht- und Rettungsplänen enthaltenen Symbole und Sicherheitszeichen müssen in einer Legende dargestellt werden.
- Ein Lageplan muss im Plan enthalten sein, ebenso die zentrale Sammelstelle.
Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Die Form und der Inhalt von Feuerwehrplänen sind in der DIN 14095 geregelt. Diese Richtlinie bezieht sich auf die Ausgabe der DIN 14095 mit Stand von 2007- 05.
Die Baugenehmigungsbehörde kann für bestimmte bauliche und technische Anlagen, je nach deren Lage, Art und Nutzung einen Feuerwehrplan fordern.
Als Grundlage hierfür dient die Landesbauordnung (LBauO NRW) und die Sonderbauvorschriften des Landes. Feuerwehrpläne werden durch die Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung, sowie zur Beurteilung der Lage im Einsatzfalle genutzt.
Mittels der Feuerwehrpläne kann die notwendige Zeit der Erkundung durch den Einsatzleiter reduziert werden, so dass das Schadensereignis so klein wie möglich gehalten werden kann, sowie zur Minimierung der Gefährdung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und betroffener Personen.
Mit der Erstellung des Feuerwehrplanes ist eine sachkundige Person / in der Regel eine entsprechende Fachfirma zur Erstellung von Feuerwehrplänen zu beauftragen, da bereits in der Erstellungsphase die Gefährdungspotentiale, sowie eine brandschutztechnische Beurteilung der Risiken im Falle von Feuerwehreinsätzen abzuschätzen ist.
Mitgeltende Vorschriften Folgend aufgeführte Normen und Vorschriften sind zur Anwendung der DIN 14095 notwendig: DIN 5381 Kennfarben DIN V 14011:2005-06 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen DIN 14034-6 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken DIN 14461-1 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen DIN EN ISO 216 Schreibpapier und bestimmte Gruppen von Drucksachen DIN ISO 5455:1979-12 Technische Zeichnungen – Maßstäbe
Erstellung von Brandschutzordnungen Teil A-C nach DIN 14096
Brandschutzordnung Teil A (nach DIN 14096) enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden. Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher. In dem Aushang, der an gut sichtbaren Stellen anzubringen ist, werden die wichtigsten Verhaltensregeln schriftlich und mit Piktogrammen in schnell erfassbarer Form zusammengefasst. Übliche Verhaltensregeln in einer Brandschutzordnung Teil A (also dem Aushang) sind:
- Ruhe bewahren
- Brand melden (Notruf 112)
- In Sicherheit bringen (Hinweise zur Selbstrettung inkl. Hinweis auf Symbole für gekennzeichnete Fluchtwege und Sammelstellen)
- Löschversuch unternehmen (inkl. Hinweis auf Symbole für Feuerlöscher und Wandhydranten)
Dieser Aushang ist von den ebenfalls auszuhängenden Flucht- und Rettungsplänen nach ISO 23601 zu unterscheiden.
Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096) richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Er enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und weitere Regeln. Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 sieht wie folgt aus:
- Brandverhütung
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brandmeldung
- Alarmsignale und Anweisungen
- In Sicherheit bringen
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensregeln
Teil B sollte allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt (und gegengezeichnet) werden und Teil einer jährlichen Unterweisung sein (Brandschutzunterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1).
Wichtig ist, dass Teil B der Brandschutzordnung an die Situation im jeweiligen Betrieb angepasst wird. Sie kann dann z.B. Hinweise zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder leicht entzündlichen Gasen beinhalten oder auf besondere Alarmierungsformen im Betrieb hinweisen.
Brandschutzordnung Teil C (nach DIN 14096) richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu. Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 umfasst:
- Brandverhütung
- Meldung und Alarmierung
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge
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